OpenJustitia umfasst zurzeit verschiedene Module zur Verwaltung von Gerichtsentscheiden und weiteren Dokumenten sowie deren Anreicherung und Vervollständigung mit zusätzlichen Metadaten. Zurzeit sind dies folgende Komponenten:

Das Bundesgericht arbeitet seit Jahren mit einer Open-Source-Informatikstrategie. Um Kosten für die Steuerzahler zu sparen, möchte das Bundesgericht das Paket OpenJustitia im Rahmen der Open Source Grundsätze auch anderen Interessierten kostenlos zur Verfügung stellen. Die Software wird unter der sogenannten "Open Source Lizenz GLP V3" allgemein zur Verfügung gestellt.

Was ist das Ziel von OpenJustitia?

Mit OpenJusitita wird insbesondere anderen Gerichten eine spezifisch auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Software angeboten. Die durch öffentliche Gelder finanzierte Gerichtssoftware des Bundesgerichts kann so in kantonalen und weiteren Gerichten wiederverwendet werden. Damit können gesamtwirtschaftlich die Informatik-Kosten der öffentlichen Hand gesenkt und die Steuerzahler entlastet werden.

Siehe dazu Ziff. 3 der Grundsätze zur Zielerreichung der E-Government-Strategie: "Dank dem Prinzip 'Einmal entwickeln – mehrfach anwenden', offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt. "

Steht OpenJustitia allen zur Verfügung?

Ja. Das Bundesgericht behandelt alle Teilnehmer an der Open Source Community gleich. Gerichte, Dienstleistungsunternehmen, die Gerichtssoftware entwickeln (z.B. Delta Logic, Abraxas, Weblaw, Eurospider usw.) und weitere Interessierte können die Programme zu den gleichen Bedingungen beziehen und in ihre eigenen Lösungen integrieren.

Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich das Projekt?

Mit dem Projekt OpenJustitia wird die E-Government-Strategie des Bundesrates vom 24. Januar 2007 und die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen vom 22. Juni 2007 (genehmigt vom Bundesrat am 29. August 2007, veröffentlicht im Bundesblatt: BBl 2008, S. 3391) umgesetzt. Diese Grundlagen und weitere Informationen sind veröffentlicht unter http://www.egovernment.ch/de/grundlagen/index.php.

Am 14. Dezember 2009 hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichts in seiner "Informatikstrategie für das Jahr 2010" explizit bestätigt, dass Eigenentwicklungen als OpenSource-Software anderen Gerichten zur Verfügung gestellt werden können, soweit dem Bundesgericht daraus keine Nachteile entstehen. Die Verwaltungskommission hat das Projekt OpenJusitia am 31. Mai 2011 zur Realisierung freigegeben.

Das Projekt OpenJustitia entspricht Artikel 12 Absatz 4 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), wonach der Bund für einen wirksamen und effizienten Einsatz der Mittel zu sorgen hat: Weil die mit öffentlichen Mitteln finanzierten spezialisierten Gerichtsinformatikprgramme auch anderen Gerichten zugänglich gemacht werden, spart die öffentliche Hand Geld und sorgt so für einen wirksamen Einsatz der Mittel.

Das Bundesgericht ist nicht "gewerblich" im Sinne von Art. 41 FHG tätig. Es tritt nicht als Gewerbetreibender im Markt auf, sondern stellt lediglich einen Teil seiner Software unentgeltlich zur Verfügung. Die interessierten Gerichte, aber auch andere Softwareanbieter können diese kostenlos nutzen.

Was hat das Bundesgericht davon, wenn es OpenJustitia lanciert?

Die kantonalen Gerichte und anderen Teilnehmer des Projektes OpenJustitia sind verpflichtet, ihre Weiterentwicklungen auf die gemeinsame Plattform zu stellen. Das Bundesgericht verspricht sich davon, seinerseits von den Weiterentwicklungen anderer Teilnehmer profitieren zu können.

Das Bundesgericht erhebt hingegen keine Lizenzgebühren und erbringt keine Supportleistungen. Es stellt lediglich den ersten fünf Nutzern (Gerichten oder Dienstleistern) während einer Woche eine kostenlose Einführung (Knowhow-Transfer) zur Verfügung. Auf Wunsch kann die Einführung gegen Verrechnung der Kosten um eine Woche verlängert werden. Weitere Dienstleistungen werden nicht erbracht.

Entscheid der GPK-S vom 22./24. August 2011

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 22./24. August 2011 entschieden, einer Anzeige gegen das Projekt OpenJustitia keine Folge zu geben.

Das Bundesgericht wird die erforderliche Sorgfalt hinsichtlich der Gleichbehandlung und des Verbots der Konkurrenzierung von privaten Marktteilnehmern so gewährleisten, wie es dies in seiner Stellungnahme an die Geschäftsprüfungskommission vom 12. August 2011 dargelegt hat, das heisst, es wird keine gewerbliche Tätigkeit entfalten und im Rahmen des Projekts alle Teilnehmer gleich behandeln.